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Kennzeichnung  
 

Kennzeichnung

Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften schreiben unter anderem folgende Angaben auf der Verpackung für industriell hergestellte Tiefkühlprodukte vor:

  • die Verkehrsbezeichnung (z.B. Schwarzwälder Kirschtorte, Fischstäbchen),
  • den Namen und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers,
  • das Verzeichnis der Zutaten,
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • die Füllmenge,
  • die Worte „tiefgefroren", „tiefgekühlt", „gefrostet" oder „Tiefkühlkost",
  • den Zeitraum der Lagerung und die notwendige Lagertemperatur,
  • die Worte „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" oder einen gleichsinnigen Hinweis,
  • eine Angabe zur Festellung der Charge.


Siehe auch



Frische-Kampagne

Klimabilanz-Projekt

Film: Ein cooler Erfolg

Kochen mit TK




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