|
||||||||||
|
Mitgliederservice
Treten Sie bitte mit uns in Kontakt
|
StapelgrenzeDie Stapelgrenze (auch Stapelhöhe) besagt, bis zu welcher Höhe Tiefkühlverkaufsgeräte, so genannte Tiefkühlmöbel, befüllt werden dürfen. Wird Tiefkühlkost über die Grenze hinaus gestapelt, ist die Kaltluftzirkulation beeinträchtigt und die oben liegende Ware wird nicht mehr ausreichend gekühlt. Ob ein Händler die vorgegebene Stapelhöhe einhält, lässt sich anhand einer gesetzlich vorgeschriebenen Farbmarkierung in den Geräten einfach überprüfen. Ist diese, häufig rote Markierung, gut zu sehen, kann die kalte Luft problemlos zirkulieren.Siehe auch |
Veranstaltungshinweise
Jetzt anmelden! ![]() Ausführliche Informationen erhalten Sie hier Anmeldeformular für: NICHT-Mitglieder Mitglieder Anfahrt Frische-Kampagne
Klimabilanz-Projekt
Film: Ein cooler Erfolg
Kochen mit TK
|
||||||||