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Stapelgrenze  
 

Stapelgrenze

Die Stapelgrenze (auch Stapelhöhe) besagt, bis zu welcher Höhe Tiefkühlverkaufsgeräte, so genannte Tiefkühlmöbel, befüllt werden dürfen. Wird Tiefkühlkost über die Grenze hinaus gestapelt, ist die Kaltluftzirkulation beeinträchtigt und die oben liegende Ware wird nicht mehr ausreichend gekühlt. Ob ein Händler die vorgegebene Stapelhöhe einhält, lässt sich anhand einer gesetzlich vorgeschriebenen Farbmarkierung in den Geräten einfach überprüfen. Ist diese, häufig rote Markierung, gut zu sehen, kann die kalte Luft problemlos zirkulieren.

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