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Temperaturkontrolle  
 

Temperaturkontrolle

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Temperatur tiefgekühlter Lebensmittel bis zur Abgabe an den Verbraucher mindestens minus 18 Grad Celsius betragen muss. Daher müssen die Tiefkühlverkaufsgeräte des Handels, so genannte Tiefkühlmöbel, diese Temperatur mindestens erreichen. Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, die Einhaltung der geforderten Mindesttemperatur selbst zu überprüfen. Denn gesetzlich ist weiterhin vorgegeben, dass ein Thermometer am Tiefkühlverkaufsgerät leicht sichtbar angebracht sein muss.

Nach der Entnahme des Gefriergutes aus dem Verkaufsmöbel steigt die Temperatur im Lebensmittel an. Deshalb sollte Tiefkühlkost erst am Ende des Einkaufs in den Wagen oder Korb gelegt werden. Zum Transport der tiefgekühlten Ware nach Hause eignen sich besonders die praktischen und wieder verwendbaren Isoliertaschen oder Klappboxen. Dicht aneinander gelegte Tiefkühlpackungen bieten optimalen Kälteschutz. Tiefkühlprodukte, die nicht sofort verzehrt werden, sollten zu Hause sofort in das Gefrierfach gelegt werden.

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