Ein Blick auf die Informationen der Verpackungen kann durchaus nützlich sein. Steht auf den Tiefkühlpackungen zum Beispiel "tiefgekühlt" oder "Tiefkühlkost" oder "tiefgefroren" oder "gefrostet", dann handelt es sich um tiefgefrorene Lebensmittel im Sinne der Tiefkühlverordnung. Sie werden bei wenigstens minus 18 Grad Celsius gelagert und transportiert. Das bewahrt die bekannt gute Produktfrische. Das Mindesthaltbarkeitsdatum steht für den Qualitätserhalt der frischwertigen Tiefkühlkost. Die Lagerhinweise informieren über die Aufbewahrungszeiten von Tiefkühlkost im Ein- oder Zwei-Sternefach des Kühlschrankes, die Zubereitungstipps über den richtigen Umgang mit tiefgefrorenen Produkten vor dem Verzehr.
Die zweite wichtige Aufgabe der Verpackungen ist der Produktschutz. So wird sichergestellt, daß die Lebensmittel zum Beispiel nicht austrocknen, nicht von Mikroorganismen befallen werden, nicht verschmutzen, sich gegenseitig weder geschmacklich noch geruchlich beeinflussen. Die Verpackungen schützen zudem vor Druck und Stoß beim Stapeln, Transportieren und Lagern.
Tipp: Die meisten tiefgefrorenen Produkte kommen beim Zubereiten - der guten Qualität zuliebe - aus dem Gefriergerät direkt in Kochtopf, Backofen oder Mikrowellengerät.
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