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Kauf - Lagerung - Zubereitung Wiedereinfrieren im Prinzip möglich"Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" heißt es auf den Tiefkühlpackungen der EU-Staaten in den jeweiligen Landessprachen. Mit diesem Hinweis will der Gesetzgeber auf Nummer sicher gehen: Die Verbraucher sollen immer nur so viele Lebensmittel aus dem Gefriergerät nehmen, wie sie tatsächlich auf einmal auch verbrauchen. Die Vorsichtsmaßnahme soll verhindern, dass aufgetaute Produkte eventuell bei Raumtemperatur zu lange aufgehoben werden. Falls Speisen aus der Tiefkühlung doch einmal übrig bleiben, ist das Wiedereinfrieren nach Ansicht des Deutschen Tiefkühlinstituts (dti) grundsätzlich möglich. Dies gilt vor allem für gegarte oder hoch erhitzte Speisen. Auch Lebensmittel, die vor dem Verzehr lediglich aufgetaut werden müssen - wie Brötchen und Gemüse - können im Prinzip wieder zurück ins Tiefkühlfach.Das Entscheidende beim Wiedereinfrieren ist, dass die Produkte so schnell wie möglich zurück ins Gefriergerät zurückkommen. Das dti empfiehlt: Lebensmittel rasch abkühlen, gut verpacken, beschriften mit dem Hinweis „wieder eingefroren“ sowie dem aktuellen Datum und danach das Produkt unmittelbar wieder tiefkühlen. Sofortiges Wiedereinfrieren ist hygienisch besser als längeres Aufbewahren von Lebensmitteln im Kühlschrank bei Plustemperaturen, so lautet einhellig die Meinung der Wissenschaftler. Denn bei den tiefkalten Temperaturen im Gefriergerät stellen Mikroorganismen ihre Aktivität ein. Dennoch: Nur wer seinen Hunger richtig einschätzt und die entsprechende Portion tiefgekühlter Lebensmittel gleich nach der Zubereitung genießt, erhält optimale Frische und Qualität tiefgekühlter Produkte.
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