Definition und rechtliche Rahmen­bedingungen

Tiefgefrorene Lebensmittel werden in der „Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel“ kurz TLMV definiert.
Danach sind diese: „Lebensmittel, die einem geeigneten Gefrierprozess (Tiefgefrieren) unterzogen worden sind, bei dem der Bereich der maximalen Kristallisation entsprechend der Art des Lebensmittels so schnell wie nötig durchschritten wird, mit der Wirkung, dass die Temperatur des Lebensmittels an allen seinen Punkten nach der thermischen Stabilisierung mindestens minus 18 Grad C beträgt, und mit einem Hinweis darauf, dass sie tiefgefroren sind, in den Verkehr gebracht werden. Speiseeis unterliegt nicht den Vorschriften dieser Verordnung.“ TLMV § 1 Abs. 1 und 2.


Rechtliche Anforderungen und Normen für den Umgang mit Tiefkühlprodukten: