BfR veröffentlicht Stellungnahme zu Referenzdosen von Lebensmittelallergenen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine wissenschaftliche Bewertung der im Jahr 2019 unter dem Begriff „Vital 3.0“ publizierten Referenzdosen der Vital-Expertengruppe (VSEP) vorgelegt und Stellung zu den daraus folgenden Konsequenzen bezogen.

Für Menschen, die an Allergien gegen bestimmte Lebensmittel leiden, ist eine sachgerechte Lebensmittelkennzeichnung einschließlich der Nennung im Lebensmittel enthaltener allergener Inhaltsstoffe von großer Bedeutung. Laut EU-Recht sind Hersteller von Lebensmitteln daher verpflichtet, die wichtigsten Stoffe, die für das Auftreten von Unverträglichkeiten verantwortlich sind, auf verpackten Lebensmitteln zu kennzeichnen. Für Allergene, die unbeabsichtigt als Spuren in fertige Lebensmittel geraten, gibt es keine einheitlichen Kennzeichnungsregeln, sondern lediglich auf Freiwilligkeit beruhende Angaben der Hersteller. Der nun vorliegende Vorschlag „Vital 3.0“ schlägt einheitliche, auf wissenschaftlichen Studien beruhende Referenzdosen für unbeabsichtigt enthaltene Allergene vor, deren Überschreitung eine obligatorische Kennzeichnung auf der Verpackung eines Produktes nach sich ziehen könnte.

Die detaillierte Bewertung können Sie der Stellungnahme des BfR entnehmen.

Quelle: BfR