Verbändeallianz begrüßt Verschiebung des THKG:

Jetzt grundlegende Konsequenzen ziehen

Berlin, 19. Oktober 2026. Die Regierungskoalition will den Start des überarbeiteten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erneut auf den 1. Oktober 2027 verschieben. Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2028 wirksam werden.

Die EU-Kommission und sechs EU-Mitgliedstaaten haben im EU-Notifizierungsverfahren erhebliche Bedenken gegen den gegenwärtigen Gesetzentwurf geltend gemacht. Die Regierungskoalition will den Aufschub nutzen, um das Gesetz den europarechtlichen Anforderungen anzupassen.

Die Verbändeallianz aus Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelwirtschaft, Handwerk und Großhandel begrüßt, dass die Bundesregierung die erheblichen Bedenken der EU für eine erneute Überarbeitung des Gesetzes und einen Neustart beim Dialog mit den Verbänden nutzen will.

„Die erneute Verschiebung ist richtig – aber Aufschieben allein löst die grundlegenden Probleme nicht. Die massive Kritik aus Brüssel und den Mitgliedstaaten zeigt, dass es erhebliche europarechtliche Bedenken gibt, die nicht einfach zu heilen sind. Die Lösung darf nicht lauten, ein hochbürokratisches, unausgereiftes Kennzeichnungssystem mit ein paar Reparaturen auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Lebensmittel auszuweiten. Diese Pläne gehören ganz klar vom Tisch. Sie schaden nicht nur den Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette, sondern auch den Verbrauchern, die erneut mit höheren Preisen konfrontiert wären“, erklärt die Verbändeallianz.

EU-Kritik macht grundlegende Überarbeitung erforderlich

Die zusätzliche Zeit muss jetzt genutzt werden, um die begründeten Bedenken der betroffenen Wirtschaft ernst zu nehmen.

Die Verbändeallianz hat seit Monaten auf die erheblichen Belastungen, Fehlanreize und Zielkonflikte hingewiesen, die mit der geplanten Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel verbunden wären. Diese Hinweise wurden im bisherigen Gesetzgebungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt.

Die ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission vom 11. August 2026 hat zusätzlich deutlich gemacht, wie hoch die rechtlichen Hürden für das Vorhaben sind. Die Kommission hat unter anderem die fehlende Anerkennung ausländischer Kennzeichnungssysteme, zusätzliche Registrierungs-, Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten sowie die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Regelungen beanstandet. Weitere europarechtliche Fragen sind noch offen.

Außer-Haus-Verpflegung braucht praxistaugliche Lösungen

Gerade die Außer-Haus-Verpflegung ist durch komplexe, dynamische Warenströme und wechselnde Bezugsquellen geprägt. Eine verpflichtende Kennzeichnung würde entlang der gesamten Lieferkette erhebliche zusätzliche Dokumentations-, IT- und Informationspflichten auslösen – ohne einen Mehrwert für die deutschen Landwirte oder die Verbraucher zu schaffen.

Vor dem Hintergrund der politischen Ziele der Bundesregierung und der EU, die Bürokratie abzubauen, Unternehmen zu entlasten und Lebensmittel bezahlbar zu halten, wäre es der falsche Weg, weitere aufwendige Nachweis- und Kennzeichnungspflichten zu schaffen, deren Nutzen nicht belegt ist.

Forderung bleibt: Ausweitung aus dem Gesetzentwurf streichen

Die Forderung der Verbändeallianz bleibt deshalb unverändert: Die verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und auf verarbeitete tierische Lebensmittel muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.

Die nun gewonnene Zeit sollte für einen echten Neustart unter Einbeziehung aller betroffenen Wirtschaftskreise genutzt werden.

Autorin: Nina Kollas

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Pressemeldung zur Verschiebung des THKG

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbands der Systemgastronomie e. V. (BdS), des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e. V. (DEHOGA Bundesverband), des Deutschen Tiefkühlinstituts e. V. (dti), des GROSSHANDELSVERBANDS FOODSERVICE e. V. (GVF), des Verbands Deutscher Großbäckereien e. V. (VDG) und des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. (ZDB)

Das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) ist die Interessenvertretung und Kommunikationsplattform der Tiefkühlwirtschaft in Deutschland und vertritt als Spitzenverband über 150 überwiegend mittelständische Unternehmen aus allen Teilen der Tiefkühlkette, von Industrie über Logistik und Handel. Die Tiefkühlwirtschaft, mit einem Gesamtumsatz von über 23 Milliarden Euro einer der wichtigsten Zweige der Lebensmittelindustrie, versorgt täglich über 82 Millionen Menschen in Deutschland mit frischen, tiefgekühlten Lebensmitteln und ist ein wichtiger Lieferant für den Handel, die Gastronomie und die Gemeinschaftsverpflegung. 2025 stieg der Pro-Kopf-Verbrauch von Tiefkühlprodukten in Deutschland laut dti-Absatzstatistik auf einen Rekordwert von 51,6 kg. Der Gesamtabsatz lag 2025 bei über vier Millionen Tonnen.

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Nina Kollas
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