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Wiedereinfrieren  
 

Wiedereinfrieren

Gemäß der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) muss die Verpackung von Tiefkühlkost den Hinweis „nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" oder einen gleichsinnigen Hinweis tragen.

Diese Angabe ist eine Vorsichtsmaßnahme, damit aufgetaute Produkte sofort verzehrt werden und nicht vor dem Wiedereinfrieren längere Zeit bei Plustemperaturen lagern, wo sie einer erhöhten Keimbildung ausgesetzt sind.

Grundsätzlich spricht nichts gegen ein erneutes Einfrieren, vor allem dann nicht, wenn das Lebensmittel vor dem Verzehr erhitzt werden muss. Zwar leiden Nährstoff- und Vitamingehalt, aber Wiedereinfrieren ist hygienisch sicherer als das Aufbewahren im Kühlschrank bei Plustemperaturen. Durch sachgerechtes Auftauen bei niedrigen Temperaturen vor dem Wiedereinfrieren (z.B. im Kühlschrank) kann die Bildung neuer Mikroorganismen von Anfang an stark begrenzt werden.

Grundsätzlich gilt aus hygienischer Sicht:
Wenn das Lebensmittel zum Zeitpunkt des Wiedereinfrierens zubereitet bzw. verzehrt werden kann, dann ist auch das Wiedereinfrieren bedenkenlos möglich. Je schneller der erneute Gefriervorgang verläuft, desto besser.


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