Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

dti

Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Die sogenannte Überbrückungshilfe von Bund und Ländern mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro soll nun branchenübergreifend die finanziellen Härten abfedern.

Unternehmen, Organisationen und Selbstständige können Überbrückungshilfe für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragen. Die Überbrückungshilfe kann nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer über ein bundeseinheitliches Online-Portal beantragt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt in den Bewilligungsstellen der Länder. Mit der Förderung sollen Unternehmen unterstützt werden, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind.

Um die Hilfen beantragen zu können, müssen unter anderen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alle Unternehmen können unabhängig von der Mitarbeiterzahl Überbrückungshilfe beantragen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Die Förderung gilt branchenübergreifend. Jedoch werden die Besonderheiten der stark betroffenen Branchen während der Corona-Krise besonders berücksichtigt.
  • Unternehmen müssen festgelegte Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020 vorweisen. Konkret gilt: Der Umsatz muss in diesen Monaten zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sein. Bei jungen Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet worden sind, betrachtet man statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich.
  • Die Umsatzeinbußen im Antragsmonat sind eine weitere Voraussetzung. Nur wenn der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresmonat um mindestens 40 Prozent gesunken ist, können Sie mit Fördergeldern rechnen.

Die Förderhöhe richtet sich nach den Umsatzeinbußen. Grundsätzlich kann man sagen, je größer der Umsatzeinbruch ist, umso mehr Fördergelder gibt es. Zur Berechnung der Förderhöhe spielen außerdem Ihre betrieblichen Fixkosten eine wichtige Rolle.

Quelle: Bund