Welthandel

EU-Japan Handelsabkommen in Kraft getreten


Vor einer Woche ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan in Kraft getreten. Unternehmen und Verbraucher in ganz Europa und Japan sollen nun von der größten offenen Handelszone der Welt profitieren können. Zudem betont die EU-Kommission, sei es ein starkes Signal gegen den zunehmend aufkommenden Protektionismus. Laut Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker senden Europa und Japan „eine Botschaft an die Welt über die Zukunft eines offenen und fairen Handels. Wir schaffen einen neuen Marktplatz, der 635 Millionen Menschen bedient und auf den ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfällt. Damit bringen wir die Menschen in Europa und Japan einander näher als je zuvor“.

Das Abkommen soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen jedes Jahr 1 Mrd. Euro an Zöllen einsparen, denn die überwiegende Mehrheit der Zölle soll abgeschafft werden. Beispielsweise sollen Hindernisse für wichtige Lebensmittel- und Getränkeexporteure in der EU, die Waren für 127 Millionen japanische Verbraucher ausführen, abgebaut und die Exportchancen in vielen anderen Sektoren erhöht werden. Insgesamt könnte der jährliche Handel zwischen der EU und Japan um fast 36 Mrd. Euro steigen, sobald das Abkommen vollständig umgesetzt ist.

Kernpunkte des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens

Bei den Agrarausfuhren der EU wird das Abkommen insbesondere Folgendes bewirken:

  • Beseitigung der japanischen Zölle auf viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 Prozent), aber auch auf Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)
  • voraussichtlich erhebliche Steigerung der Rindfleischausfuhren der EU nach Japan; bei Schweinefleisch zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch
  • Schutz von über 200 hochwertigen europäischen Agrarerzeugnissen (sogenannten geografischen Angaben) in Japan sowie Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU

Mit dem Abkommen wird ferner die Öffnung der Dienstleistungsmärkte sichergestellt, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, elektronischer Handel, Telekommunikation und Verkehr. Außerdem

  • wird für EU-Unternehmen der Zugang zu den großen Beschaffungsmärkten von 54 japanischen Großstädten vereinfacht, und es werden Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Eisenbahnsektor auf nationaler Ebene beseitigt;
  • wird besonderen Anliegen der EU Rechnung getragen, wie etwa in der Automobilbranche, wo Übergangszeiträume von bis zu sieben Jahren bis zum Wegfall der Zölle vorgesehen sind.

Aber nicht nur die monetären Aspekte seien, laut EU-Kommission, wichtig. Es sollen Werte, Grundsätze und Fairness über das Abkommen definiert und mit den Grundsätzen in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Klima- und Verbraucherschutz weltweit Maßstäbe gesetzt werden. So haben sich die EU und Japan auf die Festlegung ehrgeiziger Standards für nachhaltige Entwicklung geeinigt und erstmals ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen abgegeben.

Quelle: EU-Kommission