ECN erlaubt Unternehmensabsprachen im Falle von Lieferengpässen

Um Lieferengpässe im Zuge der Corona-Krise zu vermeiden hat das Europäische Wettbewerbsnetzwerk (ECN) Unternehmen Absprachen erlaubt, die Verteilung von Waren dienen, die im Zuge der Pandemie nicht in den gewöhnlichen Mengen vorhanden sind.

Das ECN begründete seine Entscheidung damit, dass die derzeitige Ausnahmesituation bei Unternehmen den Bedarf nach Abstimmungen schaffen kann, um eine faire Verteilung knapper Güter an alle Verbraucher sicherzustellen. Zugleich betonte das Wettbewerbsnetz, dass des sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt. Die Kontrollbehörde, der die EU-Kommission und die 27 nationalen Kartellämter angehören, warnte davor, die gelockerten Vorgaben für Preisabsprachen zu nutzen.

Quelle: n-tv