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Das neue Jahr bringt neue Pflichten: Seit dem 6. Dezember 2025 ist das neue Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) in Kraft, damit wird die europäische NIS-2-Richtlinie umgesetzt - und Cybersicherheit für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Was dabei häufig unterschätzt wird: Auch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen, oft ohne es zu wissen. Besonders relevant ist die Neuregelung für die Ernährungswirtschaft: Je nach Größe oder Kritikalität der Einrichtung können hiervon nicht nur Lebensmittelproduzenten betroffen sein, sondern die gesamte Lieferkette - von der Verarbeitung über den Vertrieb bis hin zur Logistik.

Grund genug, genau hinzusehen.

In unserem 2-stündigen Webinar "NIS-2: Was Unternehmen der Tiefkühlwirtschaft jetzt wissen müssen" am 30. Januar 2026 von 13.00 bis 15.00 Uhr gibt Ihnen die Juristin Alexandra Schütze, ZENK Rechtsanwälte, einen kompakten, praxisnahen Überblick über die neue Rechtslage und zeigt auf, was jetzt konkret zu tun ist.

Darüber hinaus wird Kai Gebel, Geschäftsführer Logistik und IT bei Backshop Tiefkühlkost GmbH, in einem kurzen Impulsvortrag berichten, wie sein Unternehmen mit den Vorgaben umgegangen ist.

Das erwartet Sie im Webinar

  • Verständliche Einordnung von NIS-2 und BSIG
  • Wer konkret betroffen ist
  • Welche Pflichten jetzt gelten
  • Was Unternehmen jetzt tun sollten
  • Raum für Ihre Fragen

Anmeldung: Sie können sich hier bis zum 29. Januar 2026 anmelden. Die Teilnahme ist für dti-Mitglieder exklusiv und kostenfrei.

Die Einwahldaten schicken wir Ihnen vor der Veranstaltung per E-Mail zu.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.