BMEL notifiziert Nutri-Score-Verordnung in Brüssel

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die nationale Verordnung zur freiwilligen Einführung des Nutri-Score als Lebensmittelkennzeichnung an die EU-Kommission zur Notifizierung gegeben.

Das Notifizierungsverfahren ist an eine Wartefrist von 6 Monaten geknüpft. Im Anschluss muss die Verordnung noch vom Bundesrat gebilligt werden. Danach kann der Rechtsrahmen für die freiwillige Nutzung der Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland in Kraft treten. Laut BMEL soll dies noch in diesem Jahr passieren.

Mit der Mitteilung über die Notifizierung der EU-Kommission stellt das BMEL zudem eine deutsche Version der französischen Verwendungsbedingungen zur Verfügung, die Unternehmen zur Registrierung nutzen können. Um zu verhindern, dass nur Produkte gekennzeichnet werden, die eine günstige Einordnung auf dem Nutri-Score bekommen, müssen die Produkte einer registrierten Marke nach spätestens 24 Monaten gekennzeichnet werden. Für Marken mit mehr als 2000 Produkten sehen die Verwendungsbedingungen 36 Monate Übergangszeit vor.

Das dti hat die Einführung des Nutri-Score als freiwillige Lebensmittelkennzeichnung frühzeitig unterstützt. Einige Mitgliedsunternehmen haben bereits begonnen, ihre Produkte mit dem Nutri-Score zu kennzeichnen.

Hier finden Sie die vom BMEL zur Verfügung gestellten Registrierungsmaterialien zum Herunterladen:
Verwendungsbedingungen Markensatzung Nutri-Score-Logo
Registrierungsverfahren-Auswahllisten
Registrierungsverfahren

Quelle: BMEL